Fachtagung 2016

Am 29.01.2016 fand in Bonn die Fachtagung „Ophthalmologische Grundrehabilitation“ statt. Organisatoren waren der deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) gemeinsam mit der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR).

Anders als bei den meisten schwerwiegenden Erkrankungen gibt es in Deutschland bislang keine medizinische Rehabilitationsleistung nach Sehverlust als Regelleistung.

Gemeinsam erörterten die rund 50 Teilnehmenden aus den Bereichen Augenmedizin und weiteren medizinischen Fachrichtungen, juristischen Expertinnen und Experten, Vertretungen der Selbsthilfe, Kostenträgern, Reha-Angeboten und Leistungserbringern die aktuelle Versorgungssituation, die Bedarfe, die aktuellen Rahmenbedingungen und mögliche Ansätze für Konzepte und Umsetzungsstrategien einer medizinischen Rehabilitation nach Sehverlust.

Zum Hintergrund

Das Sehen spielt in unserer optisch geprägten Welt mit Abstand für den Menschen die bedeutsamste Rolle bei der Wahrnehmung seiner Umwelt. Ca. 85 % der sinnlich wahrgenommenen Informationen werden visuell erfasst. Der Sehsinn hat demzufolge eine hohe Bedeutung für den Menschen.

Führt eine Erkrankung dazu, dass der Sehsinn ausfällt oder nur noch sehr eingeschränkt nutzbar ist, bedeutet dies eine massive, alltägliche und in nahezu allen Lebensbereichen spürbare Teilhabebeeinträchtigung. Die Folgen von Sehverlust sind insbesondere:

  • massive Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung der alltäglichen Lebensführung (Selbstversorgung, Organisation des Haushalts, etc.),
  • massive Einschränkungen bis hin zum Verlust von Kommunikationsmöglichkeiten (Erkennen von Gesichtern, Mimik, Gestik) sowie der Wahrnehmung von Informationen in schriftlicher Form etc.,
  • erhebliche Einschränkungen der Orientierungsfähigkeit und damit der Mobilität,
  • eine deutliche Einbuße an Lebensqualität,
  • Abhängigkeit von fremder Hilfe,
  • Pflegebedürftigkeit oder zumindest drohende Pflegebedürftigkeit,
  • Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit,
  • ein deutlich erhöhtes Risiko, weitere Gesundheitsprobleme zu entwickeln oder deren Verlauf negativ zu beeinflussen; zu nennen sind u. a.: 

    • erhöhte Sturzgefahr mit typischen Folgeverletzungen,
    • Herz- Kreislauferkrankungen durch eingetretenen Mobilitätsverlust oder fehlende Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Sport- und/oder Bewegungsangeboten,
    • Fehlernährung durch den Verlust der Kompetenz zum selbstständigen Einkauf, der Zubereitung von Speisen und der adäquaten Nahrungsaufnahme,
    • mittelbare oder unmittelbare psychische Erkrankungen, wie Schlafstörungen, Anpassungsstörungen, Depressionen,
    • orthopädische Schäden durch visusbedingte Fehlhaltungen.
  • eine drohende soziale Isolation,
  • ein drohender sozialer Abstieg einschließlich eines erhöhten Armutsrisikos,
  • eine besondere Belastungssituation für das gesamte familiäre Umfeld durch die Notwendigkeit der Unterstützung des Betroffenen.

Einen ausführlichen Tagungsbericht mit allen Vortragspräsentationen finden Sie unter:

http://www.dbsv.org/fachtagung-2016.html

 

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